Das „Cash-Circle"-Risiko bei Rekapitalisierungen
Bareinlage und anschließende Darlehensrückzahlung – zwei steuerneutrale Vorgänge oder ein einheitlicher, umqualifizierter Forderungsverzicht?
Der Sachverhalt
- Deutsche Holding mit negativem Eigenkapital von ~189 Mio. €; Gesellschafter halten Darlehen von ~215 Mio. €.
- Geplante Bareinlage von ~143 Mio. € in die Kapitalrücklage, danach gestaffelte Tilgung der Gesellschafterdarlehen.
- Keine strikte 1:1-Verknüpfung in Zeitpunkt und Betrag, keine Zweckbindung.
Potenzielles Limit
~23–63 Mio. €
Effektiver Steuersatz
~31 %
Die steuerliche Kernfrage
Werden Bareinlage und Darlehensrückzahlung als zwei getrennte, steuerneutrale Vorgänge anerkannt – oder als einheitlicher Vorgang umqualifiziert, der wirtschaftlich einem (teilweisen) Forderungsverzicht entspricht?
Relevante Rechtsnormen
Das Risiko
Umqualifizierung als wirtschaftlicher Forderungsverzicht → steuerpflichtiger Ertrag auf Ebene der Schuldnerin, KSt + GewSt ~31 %.
Warum versicherbar
- Gut vertretbare Rechtsposition nach den Kriterien der Finanzgerichte.
- Keine höchstrichterliche Klärung zum Schuldnerszenario.
- Verbleibendes, gut dokumentiertes Rechtsrisiko – der klassische Kandidat für eine Steuerpolice.